Der SBV ist in den Jahren seines Bestehens enorm gewachsen. Nicht nur, dass wir für unsere Mitglieder immer neuen Wohnraum erschlossen haben. Mit unserer Spareinrichtung und der SBV-Abteilung Fremdverwaltung haben wir auch unsere Geschäftsbereiche immer weiter ausgebaut. Bei inzwischen mehr als 11.000 Mitgliedern ist es allerdings kaum noch möglich, alle unsere Entwicklungsschritte jedem Mitglied persönlich mitzuteilen – auch wenn wir jede Möglichkeit zu persönlichem Austausch mit Ihnen gern nutzen.
Damit wir trotzdem sicherstellen können, dass unsere Mitglieder den Überblick über „ihre Genossenschaft“ nicht verlieren und Neumitglieder sich schnell in unserem „Modell“ zurechtfinden, haben wir hier die wichtigsten Eckdaten für Sie zusammengestellt.
Zwei in eins ...
Wer eine Wohnung mietet, ist Mieter oder Mieterin; wer eine Wohnung vermietet, Vermieter oder Vermieterin. Ist doch klar, oder?
Bei uns läuft das etwas anders: Mit dem Kauf von Anteilen an unserer Genossenschaft werden Sie nicht nur Mitglied, sondern sind auch beteiligt am gesamten Wohnungsbestand des SBV. Damit sind unsere Mitglieder zwei in eins: Mieter oder Mieterin mit lebenslangem Wohnrecht und Vermieter oder Vermieterin.
Da aber mehrere Tausend Flensburger ihre Wohnungen gemeinsam nicht sinnvoll verwalten können, übernehmen Vorstand und Mitarbeitende des SBV diese Aufgabe.
Mitbestimmung und Verantwortung bleiben trotzdem zentrale Begriffe für jeden einzelnen „SBVler“.
… und ein starkes Team für alle
Mitbestimmen kann jedes Mitglied unter anderem über die Vertreterwahl. Alle fünf Jahre wählen die Mitglieder dort ihre Repräsentanten, die Vertreterinnen und Vertreter. Sie treffen sich regelmäßig, besprechen anstehende und laufende Projekte und stimmen zum Beispiel über die Verteilung des Jahresgewinns ab. Der Zusammenschluss der gewählten Repräsentanten, die Vertreterversammlung, ist das höchste Gremium unserer Genossenschaft. Sie wählt auch den Aufsichtsrat.
Die Mitglieder des Aufsichtsrates stellen den Vorstand ein, fördern und überwachen ihn und beraten mit ihm gemeinsam über anstehende Projekte.
Der Vorstand stellt sein Mitarbeiterteam zusammen und leitet es. Regelmäßig legt er zudem gegenüber dem Aufsichtsrat und der Vertreterversammlung Rechenschaft über das eigene Handeln und das der Verwaltung ab.
Die Verwaltung/das Mitarbeiterteam erledigt alle Aufgaben eines Vermieters … und ein bisschen mehr.
Zusammen bilden die Gremien unserer Genossenschaft ein starkes Team für alle Mitglieder.