Sie möchten einfach, sicher und ertragreich sparen und dabei noch einen Beitrag zur Entwicklung ihrer Stadt leisten? Dann sind Sie beim SBV genau richtig. Bei uns wissen Sie immer, wo Ihr Geld gerade „arbeitet“, denn alle Spareinlagen unserer Mitglieder verbleiben in unserer Genossenschaft. Sie werden ausschließlich in Sanierungs- oder Neubauprojekte reinvestiert oder zur Darlehenstilgung verwendet.
Der SBV bietet seinen Mitgliedern als Wohnungsbaugenossenschaft nicht nur ein sicheres Dach über dem Kopf; mit seiner Spareinrichtung ist er auch eine „sichere Bank“.
Mehr über unsere Geschäftsbedingungen erfahren Sie hier.
Aktueller Hinweis: Die SBV-Vertreterversammlung hat beschlossen, die Sparordnung in die SBV-Satzung zu übernehmen.
Es gelten folgende persönliche Sprechzeiten:
Montags: 9:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstags: geschlossen
Mittwochs: geschlossen
Donnerstags: 9:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitags: geschlossen
Information über den Selbsthilfefonds des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V. zur Sicherung von Spareinlagen von Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung:
Die Selbsthilfe-Bauverein eG Flensburg ist Mitglied im Selbsthilfefonds zur Sicherung von Spareinlagen von Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung. Ausschließlicher Zweck dieses Selbsthilfefonds ist es, die Einlagen der Kunden bei den angeschlossenen Wohnungsgenossenschaften zu sichern. Dazu leisten die angeschlossenen Wohnungsgenossenschaften jährliche Beiträge. Besteht die Gefahr, dass eine Wohnungsgenossenschaft mit Spareinrichtung die Verpflichtung aus Einlagen nicht erfüllen kann, so kann der GdW den Selbsthilfefonds im Rahmen des Statuts und im Interesse des Vertrauens in die angeschlossenen Wohnungsgenossenschaften einsetzen. Ein formaler Rechtsanspruch besteht jedoch nicht.
Seit der Einrichtung des Selbsthilfefonds des GdW 1974 hat es noch keinen Fall gegeben, in dem der Selbsthilfefonds eintreten musste.
Der Selbsthilfefonds des GdW ist durch das "Statut des Selbsthilfefonds zur Sicherung von Spareinlagen von Wohnungsgenossenschaften" geregelt, das wir Ihnen auf Anforderung gern zur Verfügung stellen.