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Erhöhung des Sparer-Pauschbetrags

Die Anpassung erfolgt automatisch

Der Bundestag hat Anfang Dezember 2022 beschlossen, den Sparer-Pauschbetrag ab 1. Januar 2023 anzuheben. Kunden, zum Beispiel der SBV-Spareinrichtung, müssen nicht tätig werden, die Anpassung erfolgt automatisch – auch für Freistellungsanträge, die vor dem 1. Januar 2023 erteilt wurden. Weitere Informationen finden Sie mit einem Klick auf diesen Link.

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