Information über den Selbsthilfefonds des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V. zur Sicherung von Spareinlagen von Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung:
Die Selbsthilfe-Bauverein eG Flensburg ist Mitglied im Selbsthilfefonds zur Sicherung von Spareinlagen von Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung. Ausschließlicher Zweck dieses Selbsthilfefonds ist es, die Einlagen der Kunden bei den angeschlossenen Wohnungsgenossenschaften zu sichern. Dazu leisten die angeschlossenen Wohnungsgenossenschaften jährliche Beiträge. Besteht die Gefahr, dass eine Wohnungsgenossenschaft mit Spareinrichtung die Verpflichtung aus Einlagen nicht erfüllen kann, so kann der GdW den Selbsthilfefonds im Rahmen des Statuts und im Interesse des Vertrauens in die angeschlossenen Wohnungsgenossenschaften einsetzen. Ein formaler Rechtsanspruch besteht jedoch nicht.
Seit der Einrichtung des Selbsthilfefonds des GdW 1974 hat es noch keinen Fall gegeben, in dem der Selbsthilfefonds eintreten musste.
Der Selbsthilfefonds des GdW ist durch das "Statut des Selbsthilfefonds zur Sicherung von Spareinlagen von Wohnungsgenossenschaften" geregelt, das wir Ihnen auf Anforderung gern zur Verfügung stellen.
Ansprechpartner für Ihre Fragen rund um die SBV-Spareinrichtung sind Michael Frank (Abteilungsleiter) und Anja Gnädig (Kundenberaterin).