Der Bundestag hat weitere umfangreiche finanzielle Entlastungen beschlossen. Einen Überblick finden Sie auf dieser Webseite. Auf zwei der Punkte möchten wir besonders hinweisen:
• Etwa 1,5 Millionen Wohngeldberechtigte bekommen für die Heizperiode September 2022 bis Dezember 2022 einen zweiten Heizkostenzuschuss. Für einen 1-Personen Haushalt sind es einmalig 415 Euro, für einen 2-Personen-Haushalt 540 Euro sowie für jede weitere Person 100 Euro. Details dazu finden Sie auf dieser Webseite. Der Zuschuss muss nicht beantragt werden.
• Der Berechtigtenkreis für Wohngeld ist von etwa 665.000 Haushalten (Stand: 2021) auf etwa 2 Millionen Menschen erweitert worden. Das heißt: Es lohnt sich zu prüfen, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht. Am einfachsten ist es, Wohngeld online über diesen Link zu beantragen. Bei Fragen zum Wohngeld wenden Sie sich bitte direkt an die Wohngeldstelleder Stadt Flensburg.
Weitere Informationen zum Wohngeld und dem „Wohngeld Plus“ gibt es auf dieser Webseite.