Änderung der Sparordnung

Neue Exemplare erhältlich

Unsere Sparordnung wurde geändert. Die Änderung betrifft den Punkt XI. (Verfügungsberechtigung nach dem Tod des Sparers) und ist am 15.10.2015 in Kraft getreten. Ein Widerspruch gegen diese neue Regelung kann bis zum 31.12.2015 schriftlich an die Selbsthilfe-Bauverein eG Flensburg gerichtet werden. Auf Wunsch händigen wir Ihnen auch gern ein neues gedrucktes Exemplar der Sparordnung aus.

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